Prüfung von Gasflaschen

Im Nichtamtlichen Teil des Verkehrsblatts 12/08 wurde auf Seite 367 eine Gemeinsame Bekanntmachung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und der Obersten Verkehrsbehörden der Länder zur Ausdehnung der Frist zwischen den wiederkehrenden Prüfungen für Flaschen aus Stahl veröffentlicht. Unter Einhaltung der dort aufgeführten Bedingungen ist eine Ausdehnung der Prüffrist auf 15 Jahre gemäß ADR/RID-Verpackungsvorschrift P200 Abs. 10 Buchstabe v möglich.

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