Portugal zeichnet RID 3/2013

Portugal lässt die Anwendung der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3/2013 ebenfalls zu.

Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat es folgende Änderung gegeben:

RID 3/2013 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien, Frankreich,Luxemburg, Österreich, Schweden, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Portugal (gültig bis 31. Dezember 2014).

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