Die Multilaterale Vereinbarung betrifft Begleitpapiere.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M364 – Begleitpapiere gemäß Unterabschn. 8.1.2.2 – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 2025 S. 315), Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Polen, San Marino, Schweden, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Portugal (gültig bis 31. Dezember 2026).
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