Portugal zeichnet M333 und M334

Gültigkeit von Ausbildungsbescheinigungen wird verlängert

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:

M333 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Fahrzeugführern gemäß Absatz 8.2.2.8.2 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Finnland, Griechenland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, San Marino, Schweden, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und neu von Portugal.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.

M334 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten gemäß Absatz 8.1.3.7 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Finnland, Griechenland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Schweden, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und neu von Portugal.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de