Polen zeichnet M027

M027 verlängert Bescheinigungen über besondere ADN-Kenntnisse und ADN-Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich im Zusammenhang mit der Coronakrise Folgendes geändert:

M027 - Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN -, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Schweiz, Serbien, Slowakei, der Tschechischen Republik sowie neu von Polen.

Die Vereinbarung ist gültig bis 1. März 2021.

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