Polen und Ungarn zeichnen M338

Multilaterale Vereinbarung zur Beförderung von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff kann nun auch in diesen Ländern angewendet werden

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR haben sich folgende Veränderungen ergeben:

M338 - Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 -, vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, San Marino, der Schweiz dem Vereinigten Königreich sowie neu von Polen und Ungarn.
Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2025.

Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 2.2.2.3 und der Tabelle A des Kapitels 3.2 dürfen Gemische von Butadiene und Kohlenwasserstoff mit einer Butadien-Konzentration von mehr als 20 %, aber höchstens 40 %, stabilisiert, die bei 70 °C einen Dampfdruck von nicht mehr als 1,1 MPa (11 bar) haben und deren Dichte bei 50 °C den Wert von 0,525 kg/l nicht unterschreitet, unter der Eintragung „UN 1010 BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT“ befördert werden.

Das Pendant zur M338 ist im Schienenverkehr die Multilaterale Vereinbarung RID 4/2021.

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