Österreich zeichnet M228

Erleichterte Beförderung von Prototypen für große Lithiumbatteriesysteme.

(mih) Die Multilaterale Vereinbarung zum ADR M228 ist nun auch von Österreich gezeichnet worden.

M228 – Beförderung von Prototypen für große Lithiumbatteriesysteme – gezeichnet von Frankreich, Deutschland (VkBl. 4/2011), Luxemburg, der Schweiz und neu von Österreich. Unter Abweichung von Sondervorschrift 310 in Kapitel 3.3 des ADR dürfen Prototypen von großen Lithiumbatteriesystemen von über 100 kg Bruttomasse vor Beginn der Produktion, die nicht nach Unterabschnitt 38.3 des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien getestet wurden, unter bestimmten Voraussetzungen in starken, nicht nach Kapitel 6.1 geprüften Verpackungen befördert werden. Die Vereinbarung gilt bis zum 26. Dezember 2015.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UNECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen stehen auf der Internetseite des BMVBS zum Download bereit.

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