Norwegen zeichnet M304
Die Multilaterale Vereinbarung betrifft den Transport gefährlicher Güter in einer Beförderungseinheit mit mehr als einem Anhänger oder einem Sattelanhänger.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M304 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit – gezeichnet von Dänemark, Finnland, Schweden und Spanien sowie neu von Norwegen (gültig bis 16. Dezember 2021). Danach dürfen abweichend von den Vorschriften in Abschn. 8.1.1 unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Güter in einer Beförderungseinheit transportiert werden, in der mehr als ein Anhänger oder ein Sattelanhänger vorhanden ist. U.a. lassen sich damit auch sog. Lang-Lkw in Beförderungseinheiten mit mehr als einem Anhänger für die Gefahrgutbeförderung einsetzen.

