Neufassung des ADR 2019

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) macht Neufassung des ADR bekannt

(ur) Das BMVI hat die Neufassung der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 4. Juli 2019 (BGBl 2019 II S. 756) bekannt gemacht.
Auf Grund des Artikels 2 der 27. ADR-Änderungsverordnung vom 25. Oktober 2018 (BGBl. 2018 II S. 443) wird der Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B zum ADR in der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Fassung als Anlage veröffentlicht.
Die Neufassung berücksichtigt:

  1. die Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2017 (BGBl. 2017 II S. 1520) und
  2. den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

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