Neues RID bekannt gemacht

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die ab dem Januar geltenden Änderungen des RID im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

(ak) Die bei der 47. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter in Sofia vom 16. bis 20. November 2009 und bei seiner 48. Tagung in Bern vom 19. und 20. Mai 2010 beschlossenen Änderungen der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) wurden mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 32 auf S. 1273 in Kraft gesetzt.

 

Die Änderungen werden als Anlageband zum Bundesgesetzblatt veröffentlicht, den Abonnenten auf Anforderung erhalten. Das RID ist dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) als Anhang C beigefügt.

 

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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