Neue Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten
Verstöße der Bundeswehr gegen Gefahrgutvorschriften ahndet und verfolgt künftig das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
(ur) Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“ bekannt gemacht (BGBl. 2023 I Nr. 89).
Vom 1. Juli 2023 an wird die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) in Verbindung mit § 37 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auf das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr übertragen, soweit nach § 7 Absatz 1 und 3 der GGVSEB der Vollzug der GGVSEB den zuständigen Dienststellen der Bundeswehr obliegt.

