Neue M019 zum ADN

Deutschland, die Niederlande und Österreich erleichtern die Beladung von Binnentankschiffen mit schwerem Heizöl (UN 3082), wenn die Verladeanlage noch nicht über eine Gasabfuhrleitung verfügt.

(mih) Deutschland und Österreich haben die von den Niederlanden vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M019 zum ADN gezeichnet. Die zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADN betrifft die Beförderung von schwerem Heizöl in Tankschiffen und gilt bis 31. Dezember 2021.

Abweichend von Abs. 7.2.4.25.5 ist es beim Beladen von UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (schweres Heizöl) unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich, die dabei austretenden Gas/Luftgemische an Land abzuführen, wenn die Verladeanlagen bis 31. Dezember 2016 noch nicht über eine Gasabfuhrleitung verfügen.

Die M019 ist eine modifizierte und aktualisierte Fassung der M005 Nr. 3, die von Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich gezeichnet wurde; Nr. 3 der M005 galt bis 31. Dezember 2016.

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