Neue ADR-Schulungsbescheinigungen
Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien haben auf der Website der UNECE neue Muster veröffentlicht.
(mih) Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien haben auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) die Informationen zu den Mustern der nationalen ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer gemäß Abs. 8.2.2.8.5 ADR aktualisiert.
Demnach gibt es in Bosnien und Herzegowina drei Varianten der ADR-Schulungsbescheinigung für Gefahrgutfahrer, die vom Innenministerium ausgestellt werden bzw. wurden, sowie eine Variante, die vom Verteidigungsministerium ausgestellt wird.
Nordmazedonien hat drei Muster übermittelt, die zeigen, wie dort bis 1. Mai 2022, bis 15. April 2025 sowie seit 16. April 2025 ausgestellte ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer aussehen.
Die UNECE-Webseite „ADR Certificates“ zeigt alle derzeit gültigen Bescheinigungen der ADR-Vertragsparteien, die auch heruntergeladen werden können. Von einigen ADR-Vertragsparteien fehlen noch entsprechende Muster.

