Multilaterale ADR-Abkommen I

Vier multilaterale Vereinbarungen haben neue Zeichnungen von Italien sowie von Frankreich erhalten.

(ak) - Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:


M220 − Beförderung von Druckbehältern für Gefahrgüter der Klasse 2 und 8 in Bergungsdruckgefäßen − vorgeschlagen von Frankreich, Deutschland (Verkehrsblatt 20/2010) sowie von Italien. Unter Abweichung von Kapitel 6.2 und Unterabschnitt 4.1.3.6 dürfen zwei in der Vereinbarung näher bezeichnete Bergungsdruckgefäße, in die gemäß Zulassung  beschädigte, defekte oder nicht-konforme Druckbehälter eingesetzt werden dürfen, um diese zur Entsorgung zu transportieren, auch zur Beförderung von Druckbehältern verwendet werden, die mit Stoffen der Klassen 2 und 8 gefüllt sind.

 

M222 − Beförderung bestimmter Abfälle aus Sammlungen, die gefährliche Güter enthalten − gezeichnet von Österreich, Liechtenstein, der Tschechischen Republik und neu von Italien.

 

M224 − Beförderung von Natriumbatterien oder Natriumzellen (UN 3292) − vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, gezeichnet von Deutschland (Verkehrsblatt Nr. 21/2010), der Tschechischen Republik und nun auch von Frankreich. Unter Abweichung von Kapitel 3.2 und Sondervorschrift 239  des ADR dürfen Natriumbatterien oder Natriumzellen, (UN 3292) befördert werden, ohne die in Satz 1 der Sondervorschrift 239 bezeichneten Anforderungen einzuhalten. Andere gefährliche Stoffe außer Natrium, Schwefel und Natriumverbindungen dürfen in der Batterie oder Zelle nicht enthalten sein. Die Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2012 aus.

 

M227 − Beförderung ungereinigter Medizinprodukte −vorgeschlagen von Deutschland und jetzt gezeichnet von Frankreich. Unter Abweichung von Abschnitt 2.2.62 des ADR dürfen ungereinigte Medizinprodukte zu Zwecken der Desinfektion, Reinigung oder Sterilisation unter bestimmten Bedingungen vor ihrer nachfolgenden Wiederverwendung befördert werden. Die Vereinbarung gilt bis zum 30. Juni 2013.

 

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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