Multilaterale ADR-Abkommen

Die Schaufel hilft bei einem Austritt von Gas nicht wirklich weiter. Mit Österreich hat sich nun ein weiterer Staat den Erleichterungen für die Schutzausrüstung bei Gastransporten mit Nebengefahren angeschlossen.

(ak) Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:

 

M208 − Zusätzliche Schutzausrüstung bei Gastransporten: Abweichend von den Unterabschnitten 5.4.3.4 und 8.1.5.3 des ADR sind folgende zusätzliche Ausrüstungsgegenstände für Gastransporte mit Nebengefahren nicht erforderlich: Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter aus Kunststoff − gezeichnet von Frankreich, Belgien, Italien, von Deutschland (VkBl. 5/2010), von der Tschechischen Republik und neu von Österreich.

 

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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