Multilaterale ADR-Abkommen

M246 - Verwendung von Tanks - ist von den Niederlanden gezeichnet worden.

(ur) Es haben sich folgende Änderungen für den Straßentransport ergeben:

M246 − Verwendung von Tanks − vorgeschlagen von Deutschland, gezeichnet von Frankreich und den Niederlanden. Abweichend von den Vorschriften in Absatz 6.8.2.6.1 des ADR dürfen solche Tanks weiterhin genutzt werden, die vor dem 1. Januar 2012 hergestellt wurden und den bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Bestimmungen entsprechen, jedoch nicht den Vorschriften aus Absatz 6.8.2.6.1, die die seit dem 1. Januar 2011 anwendbaren Europäischen Normen EN 14432:2006 und 14433:2006 betreffen. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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