Multilaterale ADR-Abkommen

Die Vereinbarungen M231 und M233 haben Zeichnungen erhalten.

(ak) Folgende Veränderung hat sich für den Straßenverkehr ergeben:

 

M231 – Beförderung von Chemikalien unter Druck – vorgeschlagen von Deutschland (VkBl. 4/2011), gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Belgien und nun auch von Luxemburg. Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2 und des Unterabschnitts 4.1.4.1 des ADR dürfen verpackte Chemikalien unter Druck (mit einem Treibmittel beaufschlagte flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die der Begriffsbestimmung für Gase gemäß Absatz 2.2.2.1.1 und 2.2.2.1.2 Nr. 1 oder 2 entsprechen), die der Begriffsbestimmung für Druckgaspackungen (Aerosole) nicht entsprechen, unter den genannten Voraussetzungen befördert werden.

 

Die betreffenden Chemikalien sollen den neuen UN-Nummern 3500, 3501, 3502, 3503, 3504 und 3505 zugeordnet werden. Für sie ist im vierseitigen Vereinbarungstext bereits eine Verpackungsanweisung formuliert. Zudem werden zahlreiche Ausnahmen aufgeführt, nach denen bestimmte Chemikalien für die Beförderung unter der offiziellen Benennung "Chemikalien unter Druck" nicht verwendet werden dürfen. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.

 

M233 – Beförderung von Lithiumbatterien – vorgeschlagen von Deutschland (VkBl. 8/2011) und jetzt gezeichnet von Luxemburg und der Republik Moldau. Abweichend von Unterabschnitt 4.1.3.7 dürfen Lithium-Metall-Batterien (UN 3090), Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen oder Lithium-Metall-Batterien, mit Ausrüstung verpackt (UN 3091), Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) und Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt (UN 3481), befördert werden, sofern sie gemäß der beschriebenen Verpackungsanweisung verpackt sind. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.

 

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.


Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

 

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