Multilaterale Abkommen

Die multilaterale Vereinbarung M206 zur Beförderung umweltgefährdender Stoffe hat einen neuen Unterzeichner gefunden. Damit ist ihr Geltungsbereich inzwischen bereits recht groß.

(ak) Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:

 

M206 − Beförderung von umweltgefährdenden Stoffen unter Abweichung von 5.2.1.8 ADR: Gefahrgüter mit den UN-Nummern 3077 und 3082 dürfen unter Verzicht auf die in 5.2.1.8.3 abgebildete Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe (Symbol Fisch und Baum) transportiert werden − vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, gezeichnet von Frankreich, Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Irland, Dänemark, der Schweiz, von Österreich, Norwegen, Italien und neu von Portugal.

 

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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