Maßnahmen zur Bekämpfung des Fahrermangels beschlossen

Die Bundesregierung verfolgt mit Nachdruck das Vorhaben, Berufskraftfahrern den Einstieg in die Tätigkeit zu erleichtern.

(os) Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 die vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgelegte Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dadurch soll die Grundlage geschaffen werden für eine langfristige Fachkräftegewinnung – auch aus dem Ausland.

Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr, erläuterte dazu: „Ohne unsere Berufskraftfahrer in der Logistik und im ÖPNV würde Deutschland stillstehen. Mit der Änderungsverordnung bauen wir Zugangshürden ab und bringen Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job. Zum Beispiel soll die Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation in mehreren Fremdsprachen möglich sein. Außerdem schaffen wir die Voraussetzungen, dass in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten künftig auch in Deutschland anerkannt werden. Aber klar ist auch: Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.“

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem folgende Punkte vor:

  • Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation soll künftig – neben Deutsch – in einer von acht Fremdsprachen (Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) abgelegt werden können.
  • Außerdem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, sodass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
  • Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
  • In der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten sollen künftig auch in Deutschland anerkannt werden.
  • Die praktische Prüfung soll von derzeit 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten gekürzt werden.

Geplant ist, dass die Änderungsverordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

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