Korrekturen zum ADR

In Anhang A zum ADR sind zwei Fehler aufgefallen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist, werden die Korrekturen in das ADR übernommen.

(ak) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat auf zwei Fehler in den englischen und französischen Sprachversionen des Anhangs A zum ADR hingewiesen. Der Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen ist in Annnex II des Berichts der WP.15 enthalten (englischer und französischer Text, dort jeweils auf S. 18).

 

Ein Widerspruch gegen diese Korrekturen ist innerhalb von 90 Tagen nach der Mitteilung des Generalsekretärs möglich, spätestens bis zum 20. Januar 2010.

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