Die Multilaterale Vereinbarung betrifft Beförderungen von bestimmten Abfällen.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M368 (modifizierter Ersatz für M329) – Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten – gezeichnet Österreich, der Slowakei und Ungarn sowie neu von Italien (gültig bis 20. September 2030).
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