Italien schlägt M308 vor

Die neue Multilaterale Vereinbarung soll auf die M255 folgen und betrifft die wiederkehrende Prüfung von geschweißten Flaschen aus Stahl für LPG.

(mih) Italien hat die Multilaterale Vereinbarung M308 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR vorgeschlagen. Sie betrifft die wiederkehrende Prüfung von geschweißten Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (Liquefied Petroleum Gas – LPG).

Die M308 soll für wiederbefüllbare Flaschen aus Stahl für UN 1011, 1075, 1965, 1969 oder 1978 gelten. Abweichend von den Vorschriften in Abs. 6.2.3.5.1 ADR sollen bestimmte Flaschen, die in Übereinstimmung mit EN 1439 oder EN 14794 befüllt wurden, von der Prüfung der inneren Beschaffenheit des Druckgefäßes gemäß Abs. 6.2.1.6.1 (b) ADR ausgenommen sein. Voraussetzung: Es wird LPG von hoher Qualität mit sehr geringer möglicher Verunreinigung verwendet.

Die neue M308 würde auf die M255 fast gleichen Inhalts folgen, die von Frankreich und Italien gezeichnet wurde und bis 31. Dezember 2017 gilt.

Sobald weitere Vertragsparteien die M308 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern diese eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Vereinbarung würde dann bis 31. Dezember 2022 gelten.

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