IBC-Vibrationsprüfung
Deutschland widerruft M 229 und RID 6/2010.
(ur) Die von Großbritannien vorgeschlagene und von Deutschland am 7. Januar 2011 gezeichnete Multilaterale Vereinbarung M 229 über die Vibrationsprüfung von Großpackmitteln (IBC) ist von Deutschland am 20. Dezember 2011 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 widerrufen worden. Analog dazu hat Deutschland auch die RID Sondervereinbarung RID 6/2010 über die Vibrationsprüfung von Großpackmitteln (IBC) am 20. Dezember 2011 mit Wirkung zum 1. Januar widerrufen. Beide Vereinbarungen können somit in Deutschland nicht mehr angewendet werden. Dies wurde nun im Verkehrsblatt (VkBl. 2012, S. 90 bzw. 91) bekannt gemacht.

