Hilfe zum Vollzug SDR/ADR

Erläuterungen zur einheitlichen Anwendung der SDR und des ADR in der Schweiz aktualisiert

(ur) Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Erläuterungen für die Umsetzung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) überarbeitet. Die Erläuterungen für die Umsetzung SDR/ADR sind nun auf dem Stand vom 8. Oktober 2023.

Themen in der 23 Seiten umfassenden Publikation sind Freistellungen, Tunnelbeschränkungen u.a. (Allgemeine Vorschriften Teil 1 ADR), Vorschriften für den Versand (Teil 5 ADR), Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung (Teil 7 ADR) sowie nationale Bestimmungen zum Alkoholverbot, zu Feuerlöschern, zur Gefahrgutbeförderung zu Fuß und „Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bei Befreiungen nach Ziffer 8.2.1.7.2 und 8.2.1.8 Anhang 1 SDR".

Die von einer Gruppe von Gefahrgutspezialisten der Vollzugsbehörden (GGSV) erarbeiteten Erläuterungen sollen als Vollzugshilfe dienen, um SDR und ADR umzusetzen sowie die entsprechenden Gefahrgutbestimmungen zu erklären. Das Ziel ist es, Einheitlichkeit in der Anwendung durch die Vollzugsbehörden zu gewährleisten und damit ein möglichst hohes Maß an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit zu fördern. So sollen beispielsweise die Bestimmungen des Gefahrgutrechts, die unterschiedlichsten Interpretationen offenstehen, einer einheitlichen Auslegung zugeführt werden.

Die Vollzugshilfe, die mit den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) hierzulande vergleichbar ist, richtet sich in erster Linie an die vollziehenden Behörden, aber auch an die betroffene Wirtschaft und alle anderen Interessierten. Rechtskraft kommt der Orientierungshilfe nicht zu.

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