GGVSEB konsolidiert

Das BMVI hat die Neufassung bekannt gemacht. Der Paragraf über die Ordnungswidrigkeiten ist notwendigerweise zwei Mal enthalten.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) vom 30. März bekannt gemacht (BGBl. 2015 I S. 366). Diese Fassung gilt seit 1. Januar dieses Jahres.

Die Neufassung berücksichtigt die Fassung der GGVSEB vom 22. Januar 2013 (BGBl. 2013 I S. 110) und den teils am 1. Januar 2015, teils am 14. März 2015 in Kraft getretenen Art. 1 der Siebenten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 26. Februar (BGBl. 2015 I S. 265).

Das spätere Datum des Inkrafttretens bezieht sich auf die in § 37 der neuen GGVSEB aufgeführten Ordnungswidrigkeiten. Daher ist dieser Paragraf zwei Mal enthalten: für den Zeitraum von 1. Januar bis 13. März 2015 und für den Zeitraum ab 14. März 2015.

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