Neue Gewichtskontrollstellen sollen es künftig ermöglichen, den Schwerverkehr schneller und präziser zu überprüfen.
(mih) Die Autobahn GmbH und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hatten im Mai 2023 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um 16 Gewichtskontrollstellen zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden und der Autobahninfrastruktur im gesamten Bundesgebiet zu errichten: Am 7. Mai 2025 besichtigten Christian Hoffmann, Präsident des BALM, und Thomas Ganz, Direktor der Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH, den Pilotstandort bei Düren, der sich auf der Rastanlage Rur-Scholle-Süd der BAB A4, Fahrtrichtung Köln, befindet.
Die Autobahn GmbH plant, baut und betreibt die technischen Anlagen, während die Nutzung der Anlage, um Gewichte zu kontrollieren, in der Hand des BALM liegen wird. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2026.
Das erklärte Ziel der Gewichtskontrollstellen ist es, die Straßeninfrastruktur zu schützen. Besonders der immer stärker werdende Schwerlastverkehr stellt eine große Belastung für die Straßen und Brückenbauwerke der Autobahn dar. Zusätzlich soll durch die Kontrollen überladener Fahrzeuge ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz auf Deutschlands Autobahnen geleistet werden.
Der Standort zwischen Aachen und Köln wurde gewählt, da über die BAB A4 große Mengen des Güterverkehrs aus den Häfen von Antwerpen und Rotterdam transportiert werden. Mit Köln-Eifeltor befindet sich zudem Deutschlands größter Container-Güterbahnhof in unmittelbarer Umgebung.
Diese neuen Gewichtskontrollstellen ermöglichen es künftig, den Schwerverkehr schneller und präziser zu überprüfen. Durch vorgelagerte Achslastmessstellen können überladene Lkw bereits auf der Fahrbahn zuverlässig vorselektiert und mit Hilfe elektronischer Anzeigetafeln sicher ausgeleitet werden. Diese Fahrzeuge werden dann auf der Rastanlage auf einem speziell angelegten Sonderfahrstreifen gewogen. Der Fahrstreifen besteht aus einer fest in die Fahrbahn eingebauten Waage mit zwei Teilkomponenten, einer nicht selbsttätigen, statischen sowie einer selbsttätigen dynamischen Waage. Im Falle einer Überladung werden die Fahrzeuge ab- oder umgeladen und es wird zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
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