Der VCI hat die gemeinsam mit dem BGL, DSLV, VCH, VDV und VPI erarbeiteten Empfehlungen zur Umsetzung der Sicherungsvorschriften aktualisiert.
(os) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat den Leitfaden zu den gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Kap. 1.10 ADR/RID/ADN) überarbeitet (Stand März 2026). Er soll dabei unterstützen, die Vorschriften zur Sicherung (Security) im Gefahrgutrecht umzusetzen. Dieser Leitfaden und ein Mustersicherungsplan wurden kürzlich auf Basis des ADR/RID/ADN 2025 aktualisiert. Ergänzend steht eine Anlage zum Leitfaden mit Hinweisen zu den Novellierungen der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) als Rechtsgrundlagen für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz zur Verfügung.
Erarbeitet wurden die Umsetzungsempfehlungen gemeinsam von den Verbänden Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), Verband Chemiehandel (VCH), Verband der Chemischen Industrie (VCI), Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband der Güterwagenhalter in Deutschland (VPI).
Entstanden waren die Sicherungsbestimmungen im Nachgang zu den Ereignissen vom 11. September 2001, als es als notwendig erachtet wurde, auch für den Transport gefährlicher Güter mit den Landverkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu entwickeln. Auf Basis entsprechender UN-Empfehlungen wurden sodann Maßnahmen zur Sicherung – im Englischen beschrieben mit Security, im Unterschied zur klassischen Safety (Sicherheit) – in das neue Kap. 1.10 ADR/RID/ADN aufgenommen. Die Vorschriften traten am 1. Januar 2005 in Kraft und werden im zweijährlichen Rhythmus der allgemeinen Vorschriftenänderungen angepasst.
In Deutschland sind Personen, die für die Erstellung von Sicherungsplänen nach Unterabschn. 1.10.3.2 ADR/RID/ADN verantwortlich sind oder die den vollständigen Zugang zum Sicherungsplan haben, einer Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG zu unterziehen. Das SÜG wurde Anfang 2026 novelliert (BGBl. 2026 I Nr. 6 und BGBl. 2026 I Nr. 7).
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