Gefahrgut-Beschränkungen in Spanien 2026
Spanien hat ergänzende Vorschriften zum ADR für sein Hoheitsgebiet sowie für das Baskenland, Katalonien und Navarra aktualisiert.
(mih) Spanien hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2026 unterrichtet. Sie betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland, Katalonien und Navarra), für das Baskenland, für Katalonien sowie für Navarra. Diese 65, 12, 21 bzw. 13 Seiten umfassenden Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar.
Eine Übersichtskarte – mit Stand 2026 –, in der alle betroffenen Straßen zusammen dargestellt sind, ist in diesem Dokument (letzte Seite) zu finden.

