Gefahrgut im Pkw und Kombi

Der VCI hat seine Leitlinie zu Gefahrgutbeförderungen in Pkw und Kombi aktualisiert. Nun sind auch Stoffe berücksichtigt, die eine Erstickungsgefahr darstellen (Trockeneis-Problematik).

(mih) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat seine „Leitlinie zur Beförderung gefährlicher Güter im Pkw/Kombi“ aktualisiert und an das ADR 2013 angepasst. Die jüngste Ergänzung betrifft vor allem die Beförderung von Stoffen, die mit solchen Kühlmitteln gekühlt befördert werden, die eine Erstickungsgefahr darstellen können.

In dem 37 Seiten umfassenden Dokument sind nun auch die Multilaterale Vereinbarung M260 und die Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2013 nach Abschnitt 1.5.1 ADR/RID betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen, berücksichtigt. Gleiches gilt für die Ausführungen in der RSEB (Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)) dazu. Die entsprechenden Hinweise sind im neuen Kapitel 7.8 zu finden.

Die Beförderung gefährlicher Güter im Pkw oder Kombi ist im gewerblichen Bereich tägliche Praxis. Auch in der Chemischen Industrie werden kleinere Gefahrgutmengen häufig im Pkw transportiert (z.B. im Außendienst, wenn Proben mitgenommen werden). Insbesondere wenn nur gelegentlich Gefahrgut befördert wird, kann es aufgrund der komplizierten Transportvorschriften zu Problemen kommen. Die VCI-Leitlinie will hier Abhilfe schaffen und eventuelle Informationsdefizite ausschalten.

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