Fahrerschulungen online: drei offene Fragen beantwortet

Damit stehen weitere Auslegungsdetails zu den neuen Regelungen für digitale Fahrerschulungen gemäß Kap. 8.2 ADR 2027 fest.

(mih) Ab Januar kommenden Jahres wird es das ADR 2027 ermöglichen, Gefahrgutfahrer unter Einhaltung bestimmter Vorgaben gemäß Kap. 8.2 ADR digital zu schulen. Anfang März 2026 hatte die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (IHK) Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg eine Online-Informationsveranstaltung zu dem Thema Online-Schulungen für Gefahrgutfahrer organisiert. Dabei waren drei Fragen offengeblieben, welche die Niederrheinische IHK Duisburg nun beantwortet hat:

  • Sind Präsenzschulung und Fernunterricht kombinierbar (hybride Schulung)? Nein, das ist aufgrund unterschiedlicher Anerkennungsvoraussetzungen und Lehrpläne (Zeitansätze und Teilnehmerzahl) nicht möglich.
  • Können Schulungen bei Veranstaltern in unterschiedlichen IHK-Bezirken anerkannt werden? Nein, die örtliche Zuständigkeit liegt allein bei einer IHK.
  • Gibt es für die Prüfungsteilnehmer konkrete Auflagen für die Identitätsprüfung bei Onlineschulungen? Die Teilnehmer müssen während des Seminars namentlich erkennbar sein, z.B. Herr Max Mustermann. Die Identifikation mittels amtlichen Lichtbildausweises erfolgt mittels Kamera/Webcam zu Beginn des Online-Seminars, vorzugsweise einzeln, ohne andere Teilnehmer. Dem Teilnehmer wird vorab eine Kurzanleitung zur Bedienung des Programms inklusive Verhaltensregeln während des Seminars übermittelt.

Für die Online-Schulungen benötigen Schulungsanbieter eine zusätzliche Anerkennung, die bei der jeweils zuständigen IHK beantragt werden kann. Zu diesem Zweck hat die DIHK entsprechende Entwürfe einer Satzung und einer Leitlinie erstellt, in welcher die Rahmenbedingungen festgehalten sind.

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