Damit stehen weitere Auslegungsdetails zu den neuen Regelungen für digitale Fahrerschulungen gemäß Kap. 8.2 ADR 2027 fest.
(mih) Ab Januar kommenden Jahres wird es das ADR 2027 ermöglichen, Gefahrgutfahrer unter Einhaltung bestimmter Vorgaben gemäß Kap. 8.2 ADR digital zu schulen. Anfang März 2026 hatte die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (IHK) Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg eine Online-Informationsveranstaltung zu dem Thema Online-Schulungen für Gefahrgutfahrer organisiert. Dabei waren drei Fragen offengeblieben, welche die Niederrheinische IHK Duisburg nun beantwortet hat:
Für die Online-Schulungen benötigen Schulungsanbieter eine zusätzliche Anerkennung, die bei der jeweils zuständigen IHK beantragt werden kann. Zu diesem Zweck hat die DIHK entsprechende Entwürfe einer Satzung und einer Leitlinie erstellt, in welcher die Rahmenbedingungen festgehalten sind.
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