Gefahrgut durch den Kanaltunnel

Eurotunnel passt seine „Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel 2019“ an das ADR 2019 an.

(ur) In den Richtlinien für Gefahrgut legt der Betreiber des Eisenbahntunnels unter dem Ärmelkanal zwischen Frankreich und Großbritannien auf 59 Seiten detailliert fest, welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden.
Diese Vorschriften sind wesentlich strenger als die in ADR und RID festgelegten Regelungen, um die spezifischen Sicherheitseigenschaften der Infrastruktur des Kanaltunnels zu berücksichtigen.
In der Liste der Richtlinie sind die Gefahrgüter nach Klasse, UN-Nummer und Verpackungsgruppe geordnet enthalten, die uneingeschränkt oder mit bestimmten Einschränkungen zum Transport mit Eurotunnel Fracht zugelassen sind. Mit Ausnahme der in Klasse 2 aufgeführten Produkte dürfen Gefahrgüter, die nach den ADR Bestimmungen mit 2 oder mehreren Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet sein müssen, nicht mit Eurotunnel Fracht transportiert werden. Ausnahme: Güter, die auf Grund ihrer Verpackung eine Zweitgefahr enthalten. Dazu zählen beispielsweise die UN-Nummern UN 3291 und UN 3245, die zum Transport zugelassen sind, wenn sie in tiefgekühltem, flüssigen Stickstoff verpackt sind.

ADR geregelte Güter, deren UN-Nummern nicht auf dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mit Eurotunnel Fracht befördert werden. Ausnahme davon:
Güter mit UN-Nummern, die nicht den ADR Vorschriften unterliegen und auch nicht auf der Liste aufgeführt sind, können mit Eurotunnel Fracht befördert werden. Das sind Güter wie Stroh (UN 1327) und Trockeneis (UN 1845), Güter, die in begrenzten oder freigestellten Mengen gemäß ADR Kapitel 3.4 und 3.5 verpackt sind sowie Güter, die unter einer Sonderbestimmung wie z. B. Sondervorschrift 188, transportiert werden.

Verboten sind Stoffe dieser drei Gefahrgutklassen: Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe, Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln und Klasse 5.2 -Organische Peroxide. Von den neuen UN-Nummern können daher drei nicht befördert werden: UN 3542, UN 3543 und UN 3545. Auch verboten: Die neue UN-Nummer 3535 – giftige anorganische feste Stoffe mit der Nebengefahr der Entzündbarkeit.

Generell behält sich Eurotunnel Freight das Recht vor, Fahrzeuge mit Gefahrgut zurückzuweisen, die nach seinem Ermessen und unabhängig von Typ, Herkunft und/oder Ziel eine Gefahr für den Tunnel oder seine Passagiere darstellen könnte.
Die „Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel 2019“ können in drei Sprachversionen im Format pdf von der Webseite des Betreibers heruntergeladen werden:

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