Gefahrgut durch den Kanaltunnel

Der Betreiber des Tunnels unter dem Ärmelkanal hat seine Gefahrgutvorschriften an das ADR 2013 angepasst.

(mih) Eurotunnel, Betreiber des Eisenbahntunnels unter dem Ärmelkanal zwischen Frankreich und Großbritannien, hat seinen „ADR Guide“ an das ADR 2013 angepasst. In dem knapp 60 Seiten umfassenden Handbuch ist detailliert festgelegt, welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen durch den Kanaltunnel befördert werden. Diese Vorschriften sind wesentlich strenger als die in ADR und RID festgelegten Regelungen, um die spezifischen Sicherheitseigenschaften der Infrastruktur des Kanaltunnels zu berücksichtigen.

Der „ADR Guide“ ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar und wird von Eurotunnel auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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