Gefahrgut-Beschränkungen in Spanien

Spanien hat die ergänzenden Vorschriften zum ADR für sein Hoheitsgebiet sowie für das Baskenland aktualisiert. Die Regelungen für Katalonien sind bislang unverändert.

(mih) Spanien hat erneut die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gemäß Abschn. 1.9.4 ADR über aktualisierte, ergänzende Vorschriften auf seinem Hoheitsgebiet für 2019 unterrichtet. Sie betreffen Beschränkungen für Fahrzeuge, welche für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden: für das Hoheitsgebiet Spaniens (ohne das Baskenland und Katalonien), für das Baskenland sowie – mit Stand 2018 – für Katalonien. Diese 41, 9 bzw. 26 Seiten umfassenden Dokumente sind nur in Spanisch verfügbar.

Eine Übersichtskarte – mit Stand 2018 –, in der alle betroffenen Straßen zusammen dargestellt sind, ist hier zu finden.

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