Gefahrgut auf Binnenschiffen und LNG als Brennstoff
Mit der neuen M020 zum ADN erlauben die Schweiz und die Niederlande, LNG als Brennstoff für Binnenschiffe zu verwenden, die gefährliche Güter befördern.
(mih) Die Schweiz hat die von den Niederlanden vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung zum ADN M020 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADN gezeichnet. Sie betrifft die Vorschriften über die Verwendung von LNG als Brennstoff und ist gültig bis 31. Dezember 2018.
Abweichend von Abs. 7.1.3.31, 7.2.3.31.1, 9.1.0.31.1, 9.3.1.31.1, 9.3.2.31.1 und 9.3.3.31.1 dürfen Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, Liquefied Natural Gas (LNG) als Brennstoff für ihre Antriebs- und Hilfssysteme verwenden. Bedingung ist, dass diese Antriebs- und Hilfssysteme Kap. 30 und Anh. 8 Abschn. 1 des europäischen Standards über technische Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.

