Geänderte Zuständigkeiten in drei Staaten

Für die Anwendung des ADR sind in Belgien, der Russischen Föderation und der Türkei nun andere Behörden zuständig.

(mih) In Belgien und in der Türkei haben die für die Anwendung des ADR einschließlich Kapitel 1.5 sowie Bekanntmachungen zuständigen Behörden nun andere Bezeichnungen. Zudem haben sich teilweise auch Ansprechpartner, Anschriften und Kommunikationsverbindungen geändert. In Belgien gilt dies auch für diejenigen Behörden, die für Beförderungen explosiver und radioaktiver Stoffe zuständig sind.

Die Russische Föderation hat die zuständige Behörde für die Prüfung nach Gefahrgutfahrerschulungen, und das Ausstellen entsprechender Bescheinigungen, sowie Gefahrgutbeauftragtenschulungen (Safety Adviser) benannt (in Russisch).

Die aktuellen Kontaktdaten sind auf der Webseite der UNECE zu finden.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de