Frankreich zeichnet vier Multilaterale Vereinbarungen

Die Multilateralen Vereinbarungen M266, M271, M272 und M273 sind nun auch im Nachbarland anwendbar.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:

M266 – Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind – gezeichnet von Bulgarien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 18/2013), Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Frankreich (gültig bis 31. Juli 2018).

M271 – Additivierungseinrichtungen als Teil der Bedienungsausrüstung von Tanks – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 5/2014), Irland, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Frankreich (gültig bis 31. Dezember 2014). Diese Multilaterale Vereinbarung ist ein Vorgriff auf Sondervorschrift 664 des ADR 2015.

M272 – Beförderung von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Zellen und -Batterien oder Ausrüstungen, die solche Zellen und Batterien enthalten, zur Entsorgung oder zum Recycling gemäß Sondervorschrift 636 – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 9/2014) und der Schweiz sowie neu von Frankreich (gültig bis 30. Juni 2015). Es ist u.a. Verpackungsanweisung P909 zu beachten, die neu in das ADR 2015 aufgenommen wird.

M273 – Kennzeichnung von Flaschen für Gase – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 7/2014), Finnland, Irland und Spanien sowie neu von Frankreich (gültig bis 30. Juni 2018). Abweichend von den Vorschriften in 5.2.1.1 ADR dürfen Flaschen für Gase, die entsprechend den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften des ADR mit einer UN-Nummer gekennzeichnet sind, jedoch nicht den ab 1. Januar 2013 geltenden Vorschriften des Unterabschnitts 5.2.1.1 ADR hinsichtlich der Größe der UN-Nummer und der Buchstaben „UN“ entsprechen, bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung weiterverwendet werden.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de