Frankreich zeichnet RID 1/2025
Die Multilaterale Sondervereinbarung betrifft die Beförderung von Druckgefäßen, welche in Übereinstimmung mit der EN 17339 zugelassen sind.
(mih) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 1/2025 – Beförderung von Druckgefäßen, welche in Übereinstimmung mit der Norm EN 17339 zugelassen sind – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) und Italien sowie neu von Frankreich (gültig bis 31. Dezember 2026).

