Die Multilaterale Sondervereinbarung betrifft die Beförderung von Druckgefäßen, welche in Übereinstimmung mit der EN 17339 zugelassen sind.
(mih) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 1/2025 – Beförderung von Druckgefäßen, welche in Übereinstimmung mit der Norm EN 17339 zugelassen sind – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) und Italien sowie neu von Frankreich (gültig bis 31. Dezember 2026).
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