Finnland zeichnet M304

Die Multilaterale Vereinbarung als Erweiterung der M262 und M263 ermöglicht es, u.a. auch sog. Lang-Lkw in einer Beförderungseinheit mit mehr als einem Anhänger zu verwenden.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:

M304 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit – gezeichnet von Schweden und Spanien sowie neu von Finnland (gültig bis 16. Dezember 2021). Danach dürfen abweichend von den Vorschriften in Abschn. 8.1.1 unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Güter in einer Beförderungseinheit transportiert werden, in der mehr als ein Anhänger oder ein Sattelanhänger vorhanden ist.

Die M304 soll die Multilateralen Vereinbarungen M262 und M263 (jeweils gezeichnet von Dänemark, Finnland, Schweden und Spanien sowie jeweils gültig bis 2. Mai 2018) erweitern, um z.B. auch sog. Lang-Lkw in Beförderungseinheiten mit mehr als einem Anhänger für die Gefahrgutbeförderung einsetzen zu können.

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