Feuerwerk auf dem Wasser zum Abbrennort befördern

Um Feuerwerk, das zum Abbrennen vorbereitet ist, auf Wasserfahrzeugen o.Ä. zu befördern, ist eine Ausnahmezulassung erforderlich.

(mih) Feuerwerke, veranstaltet zu den vielfältigsten Anlässen wie Großevents, Volksfesten oder Hochzeiten, werden nicht nur von Land abgebrannt, sondern ebenso von Wasserfahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörpern. Hierzu werden Feuerwerkskörper meist per Lkw gemäß ADR an der Verladestelle angeliefert und im Anschluss auf dem Wasserfahrzeug, der schwimmenden Anlage oder dem Schwimmkörper zum Abbrennen aufgebaut.

Beim Aufbau werden die Versandstücke geöffnet und die einzelnen Bauteile des Feuerwerks in ihre Abschusseinrichtungen geladen. Es folgt zeitgerecht eine Beförderung mit dem Wasserfahrzeug, der schwimmenden Anlage oder dem Schwimmkörper durch eigenständiges Fahren oder Geschleppt-Werden auf dem Wasser bis zum Abbrennort. Hier wird das Feuerwerk zum genehmigten Zeitpunkt abgebrannt.

Die Zentralstelle Gefahrgutüberwachung der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP 032) hat in einem Faltblatt zusammengestellt, welche gefahrgutrechtlichen Besonderheiten dabei zu beachten sind. Da es sich bei den Feuerwerkskörpern um Gefahrgut handelt, gelten im Rahmen dieser Beförderung die anwendbaren Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und des ADN. Das Feuerwerk wird dabei entgegen den Kennzeichnungs-, Bezettelungs- und Verpackungsvorschriften des ADN transportiert. Die verwendeten Wasserfahrzeuge, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörper müssen den anwendbaren Vorschriften des ADN entsprechen: Sie müssen somit über ein Zulassungszeugnis gemäß Unterabschn. 8.1.8.1 verfügen.

Werden Feuerwerkskörpern entgegen den gefahrgutrechtlichen Vorschriften befördert, ist eine von der zuständigen Behörde erteilte Ausnahmezulassung erforderlich. Gleiches gilt, wenn Wasserfahrzeuge, schwimmende Anlagen oder Schwimmkörper verwendet werden, die über kein Zulassungszeugnis gemäß Unterabschn. 8.1.8.1 ADN verfügen. Um eine Ausnahmezulassung erteilt zu bekommen, ist möglichst frühzeitig ein Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (diese sind im Faltblatt genannt) zu stellen.

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