Fehlerverzeichnis 2 zum RID 2019

Das BMVI hat Korrekturen zum RID 2019 in Französisch und Deutsch bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 20. März 2020 das Fehlerverzeichnis 2 zum RID 2019 bekannt gemacht (BGBl. 2020 II S. 318). Die Bekanntmachung umfasst das Fehlerverzeichnis 2 der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Französisch und Deutsch.

In der deutschen Fassung des RID 2019 gibt es lediglich zwei Korrekturen:

  • In der Tabelle A in Kap. 3.2 ist bei der UN-Nummer 0018 in Spalte (18) einzufügen: „CW1 CW28“.
  • In Unterabschn. 6.7.3.1 ist in der Begriffsbestimmung von „ortsbeweglicher Tank“ am Ende des ersten Satzes einzufügen: „der Klasse 2“.

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