Fehlerkorrektur vorab

Das Rätsel um die Fehler im neuen Muster der schriftlichen Weisungen hat sich gelöst: Eine Vorab-Bekanntmachung in Verkehrsblatt Nr. 1/2009 informiert über erforderliche Korrekturen.

In Verkehrsblatt Nr. 1 vom 15. Januar 2009 macht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die erforderlichen Korrekturen für die in den neuen Mustern der schriftlichen Weisungen nach ADR 2009 Unterabschnitt 5.4.3.4 enthaltenen Fehler vorab bekannt. Die förmliche Berichtigung kann erst nach Veröffentlichung der französischen und englischen Corrigenda erfolgen, die im Frühjahr 2009 erwartet werden.

 

In der Zwischenzeit dürfen schriftliche Weisungen auf Basis der 19. ADR-Änderungsverordnung nicht beanstandet werden. Es dürfen aber auch Fahrermerkblätte verwendet werden, welche die genannten Fehler bereits berichtigt haben.

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