Fahrer-Vollmacht für Polen

Wie bereits früher gemeldet, müssen Fahrer von Fahrzeugen, die außerhalb Polens zugelassen sind und in Polen am Straßenverkehr teilnehmen, eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, sofern dieser nicht selbst mitfährt. Das Muster einer solchen zweisprachigen Nutzungsvollmacht sowie ein Auszug aus dem übersetzten Schreiben des polnischen Infrastrukturministeriums wurde im Verkehrsblatt 6/2008 unter der lfd. Nr. 38 veröffentlicht. Das Muster der Nutzungsvollmacht kann auch von der Homepage der Botschaft Polens abgerufen werden.

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