EU-Kommission verklagt Belgien

Nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Landverkehr unzureichend aktualisiert.

(mih) Die Europäische Kommission hat gestern beschlossen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Belgien zu erheben, da das Land es versäumt habe, die Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland vollständig in nationales Recht umzusetzen. Dies hätte bis 30. Juni 2011 erfolgen müssen.

Die Klage schließt sich an die förmliche Aufforderung (mit Gründen versehene Stellungnahme) an, welche die Kommission im Juni 2012 an Belgien richtete. Die Gefahrgutbestimmungen für Beförderungen auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen für die Jahre 2011 bis 2013 wurden durch die Richtlinie 2010/61/EU in Kraft gesetzt.

Die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter kann die Sicherheit gefährden und ist mit einem Risiko für Bürger und Umwelt verbunden. Außerdem müssen die Vorschriften im Interesse eines fairen und funktionierenden Binnenmarkts für die Beförderung gefährlicher Güter in den Mitgliedstaaten harmonisiert werden.

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