EU kodifiziert Kontroll-Richtlinie

Weil sich Anforderungen an Gefahrgut-Kontrollen zwischenzeitlich mehrfach geändert haben, hat die EU die Richtlinie 95/50/EG neu gefasst.

(fu) Mit der Richtlinie über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße (Richtlinie 95/50/EG) gibt es seit 27 Jahren einen EU-weit gültigen Rahmen für Kontrollen. Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Anforderungen mehrfach geändert, teilweise ganz erheblich.

Um die geltenden Regelungen klar und übersichtlich zu publizieren, hat die EU diese Änderungen jetzt in einer kodifizierten Fassung zusammengetragen: in der Richtlinie (EU) 2022/1999 vom 19. Oktober 2022 (ABl. 2022 L 274 S. 1).

Für eine Kodifizierung werden ein Rechtsakt und alle seine Änderungsrechtsakte in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst. Dieser durchläuft das gesamte Rechtsetzungsverfahren und ersetzt anschließend alle durch ihn kodifizierten Rechtsakte. Im konkreten Fall wurden folgende vier Richtlinien und eine Verordnung aufgehoben:

  • Richtlinie 95/50/EG (ABl. 1995 L 249 S. 35),
  • Richtlinie 2001/26/EG (ABl. 2001 L 168 S. 23),
  • Richtlinie 2004/112/EG (ABl. 2004 L 367 S. 23),
  • Richtlinie 2008/54/EG (ABl. 2008 L 162 S. 11) und
  • Verordnung (EU) 2019/1243 (ABl. 2019 L 198 S. 241).

Die Kontroll-Richtlinie soll ein hinreichendes Maß an Kontrollen durch die Mitgliedstaaten in ihrem gesamten Gebiet sicherstellen. Dabei sollen so weit wie möglich mehrfache Kontrollen der betreffenden Fahrzeuge vermieden werden. Eine Checkliste in Anh. I soll für Kontrollen des Gefahrguttransports in der gesamten Union eingesetzt werden. Anh. II definiert die Verstöße in drei Gefahrenkategorien und in Anh. III wird das Muster eines Formulars (Standardformular) für den Bericht an die Kommission über Verstöße und Sanktionen bereitgestellt.

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