Elektronisches Beförderungspapier - weitere TP1
Die Frankfurter DB Systel GmbH wird im Rahmen des elektronischen Beförderungspapiers zur weiteren vertrauenswürdigen Stelle (TP1)
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 25. Oktober 2021 eine zusätzliche sogenannte Trusted Party (TP1) gemäß des Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN bekannt gemacht (VkBl. 2021 S. 1031).
So kann ein nach Abschnitt 5.4.1 ADR/RID/ADN vorgeschriebenes Beförderungspapier in elektronischer Form erstellt und mitgeführt werden, wenn die Vorgaben dieses Leitfadens eingehalten werden. Die (im Bedarfsfall) elektronische Abfrage des Gefahrgutbeförderungsdokuments durch zuständige Überwachungsbehörden und Einsatzkräfte wird über eine vertrauenswürdige Stelle (TP1) gemäß dem Leitfaden realisiert.
Als zusätzliche TP1 wird in Deutschland die DB Systel GmbH – Business Solutions TransportLogistics – mit Sitz in Frankfurt am Main tätig. Bereits etablierte TP1-Stelle ist in Deutschland die GBK GmbH – Global Regulatory Compliance – mit Sitz in Ingelheim.

