Drei auf einen Streich

San Marino zeichnet Multilaterale Vereinbarungen M329, M332 und M338

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR haben sich folgende Veränderungen ergeben:

M329 - Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten -, vorgeschlagen von Österreich, gezeichnet von Italien, der Tschechischen Republik, Ungarn sowie neu von San Marino.

Mit dieser Vereinbarung wird der Transport von Abfällen, die gefährliche Güter sind oder enthalten, unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Die Vereinbarung gilt jedoch nur im Zusammenhang mit der Sammlung und Beförderung von Abfällen im Rahmen der jeweiligen abfallwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Diese Vereinbarung gilt nicht für den Transport folgender Abfälle:
     a) Klasse 1
     b) Klasse 6.2
     c) Klasse 7
     d) Klasse 2, die mit dem Gefahrzettel 2.3 oder 6.1 als giftig zu kennzeichnen sind, sowie
     e) Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen der UN-Nummer 3245.

Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 21. September 2025.
Das Pedant zur M329 im Straßenverkehr ist die RID 5/2020 für den Schienenverkehr.

M332 - LSA-III-Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität gemäß Absatz 2.2.7.2.3.1.4 des ADR -,
initiiert von Spanien, gezeichnet von Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn sowie neu von San Marino.
Abweichend von den Vorschriften müssen Stoffe der Klasse 7 mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-III-Stoffe) nicht dem Auslaugtest nach Absatz 2.2.7.2.3.1.4 ADR unterzogen werden.
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2022.

M338 - Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 -, vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von San Marino.
Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2025
Das Pendant zur M338 ist im Schienenverkehr die Multilaterale Vereinbarung RID 4/2021.

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