Diesel-Norm und ADR
Trotz abweichender Definition kann Dieselkraftstoff nach DIN 51 628 auch unter UN 1202 befördert werden.
Im Verkehrsblatt 8/2009 wurde unter der lfd. Nr. 72 eine Bekanntmachung des Verkehrsministeriums zu UN 1202 Dieselkraftstoff veröffentlicht. Demnach darf die Eintragung in der Tabelle A, Kapitel 3.2 des ADR/RID, für UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, der Norm EN 590:2004 entsprechend, auch für Dieselkraftstoff nach DIN 51 628 mit einem Flammpunkt, welcher der EN 590:2004 entspricht, verwendet werden.
Die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden im Sinne von § 6 der GGVSE vom 24. November 2006 (BGBl. I S. 2683) werden bis zur Überführung dieses Dieselkraftstoffs in die EN 590:2004 von einer Ahndung absehen.

