Die ganze Vielfalt

Die UNECE veröffentlicht Muster von ADR-Schulungsbescheinigungen und präzisiert deren Inhalt sowie Aussehen.

(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat damit begonnen, Muster von ADR-Schulungsbescheinigungen zu veröffentlichen. Auf der Internetseite sind die Vorder- und Rückseite der ADR-Schulungsbescheinigungen (ohne Sicherheitsmerkmale) abgebildet, wie sie derzeit von den 48 ADR-Vertragsparteien in Übereinstimmung mit 8.2.2.8.5 ADR ausgestellt werden. Muster von ggf. älteren Schulungsbescheinigungen, die davon abweichen, aber weiterhin Gültigkeit besitzen, sind ebenfalls hinterlegt.

Die Zusammenstellung geht auf einen Antrag des Vereinigten Königreichs bei der 94. Tagung der WP.15 Mitte Mai dieses Jahres zurück. Ein Verzeichnis der für die Ausstellung der Schulungsbescheinigungen zugelassenen Stellen wird voraussichtlich ebenfalls noch veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit der ADR-Schulungsbescheinigung bestätigte bzw. präzisierte die WP.15 folgende Punkte:

  • Die Darstellung der Daten in den Punkten 4 (Geburtsdatum) und 8 (Gültigkeitsdatum) muss der im Muster des Absatzes 8.2.2.8.5 ADR entsprechen, d.h. Angabe des Tages (zwei Stellen), des Monats (zwei Stellen) und des Jahres (vier Stellen), jeweils durch einen Schrägstrich getrennt.
  • Die Bescheinigung muss weiß mit schwarzen Buchstaben sein.
  • Die Sicherheitselemente dürfen farbig sein.
  • Die Punkte 9 und 10 (Gültigkeit der Bescheinigung für einzelne Klassen oder UN-Nummern) müssen auf der Rückseite der Bescheinigung erscheinen.
  • Unter Punkt 5 (Staatsangehörigkeit) darf entweder der Staat oder das Adjektiv für die Nationalität oder eine anerkannte Abkürzung angegeben werden.

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