DHL aktualisiert Regeln für den Gefahrgutversand
Der Paketdienstleister hat seine Vorgaben an das ADR 2025 angepasst.
(mih) Der Paketdienstleister DHL hat seine „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ (Stand 7/2025) an das ADR 2025 angepasst. So sind beispielsweise nun auch die neuen UN-Nummern 3551 bis 3560 – soweit zutreffend – berücksichtigt. Auf zwei Seiten sind die Voraussetzungen und Bedingungen für den Transport von Gefahrgut zusammengefasst. Ergänzend bietet DHL das „Infoblatt Gefahrgut (National)“ zum Download an: „Nationaler Gefahrgutversand mit DHL Paket – so ist’s sicher“.
Der internationale Versand von Gefahrgut ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beispiele von Waren, welche als Gefahrgut gelten und damit international nicht versendet werden dürfen, sind im „Infoblatt Gefahrgut (International)“ zusammengestellt: „Päckchen und Paket International: Erst Prüfen. Dann Versenden.“ Geschäftskunden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzvereinbarung über den Gefahrgutversand in bestimmte europäische Länder abschließen.

