Der Paketdienstleister hat seine Vorgaben an das ADR 2025 angepasst.
(mih) Der Paketdienstleister DHL hat seine „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ (Stand 7/2025) an das ADR 2025 angepasst. So sind beispielsweise nun auch die neuen UN-Nummern 3551 bis 3560 – soweit zutreffend – berücksichtigt. Auf zwei Seiten sind die Voraussetzungen und Bedingungen für den Transport von Gefahrgut zusammengefasst. Ergänzend bietet DHL das „Infoblatt Gefahrgut (National)“ zum Download an: „Nationaler Gefahrgutversand mit DHL Paket – so ist’s sicher“.
Der internationale Versand von Gefahrgut ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beispiele von Waren, welche als Gefahrgut gelten und damit international nicht versendet werden dürfen, sind im „Infoblatt Gefahrgut (International)“ zusammengestellt: „Päckchen und Paket International: Erst Prüfen. Dann Versenden.“ Geschäftskunden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzvereinbarung über den Gefahrgutversand in bestimmte europäische Länder abschließen.
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