Deutschland zeichnet M281

Die Multilaterale Vereinbarung ermöglicht die Beförderung von Abfall, der mit bestimmten Erregern der UN 2814 kontaminiert ist, in größeren Verpackungen.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderung gegeben:

Deutschland hat die von Belgien initiierte Multilaterale Vereinbarung M281 gezeichnet (gültig bis 31. Dezember 2016). Sie betrifft die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren (Klasse 6.2, UN 2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen, Kategorie A) verunreinigt ist.

Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 6.3 ADR und der Verpackungsanweisung P620 in Unterabschnitt 4.1.4.1 ADR dürfen Abfallstoffe, die mit einem Virus, der hämorrhagisches Fieber wie Ebola auslöst, verunreinigt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit einem solchen Virus verunreinigt sind, zur endgültigen Beseitigung gemäß festgelegter Bestimmungen verpackt und auf der Straße befördert werden.

Wie der belgische Federale Overheidsdienst Mobiliteit en Vervoer in dem erläuternden Schreiben zur M281 ausführt, stelle das korrekte Verpacken von kontaminiertem Abfall im Zusammenhang mit Ebola ein großes Problem dar. Die derzeit erhältlichen Verpackungen für Stoffe der UN 2814 seien dafür nicht geeignet: Sie seien zum einen zu klein für die bei einer Behandlung eines Patienten im Krankenhaus anfallende Menge (zum Beispiel sei im Fall einer Infektion mit dem Marburg-Virus in den Niederlanden eine Tonne medizinischer Abfall innerhalb von 72 Stunden angefallen). Zum anderen müssten die Einfüllöffnungen groß genug sein, um die Verpackungen leicht mit den kontaminierten Materialien befüllen zu können und so das Risiko für das medizinische Personal so gering wie möglich zu halten. Größere Verpackungen seien also notwendig und zugleich sicherer.

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